Wertermittlung für Immobilien & Feststellung von Gebäudeschäden

Wie finde ich meinen Sachverständigen?

Der Begriff „Sachverständiger“ ist gedacht für Spezialisten, die in Ihrem Fachgebiet besonderes Fachwissen erworben haben. Leider ist der Begriff nicht geschützt, weshalb es für Laien schwierig sein kann, denjenigen zu finden, der die „Sache versteht“. Zudem ist selten wirklich nur ein Fachgebiet betroffen. Deshalb ist es wichtig und unabdingbar, dass sich ein Sachverständiger vor der Annahme eines Auftrages, über den Umfang der erwarteten Leistung informiert und abwägt, ob sich die Fragestellung mit seinem speziellen Fachwissen erschöpfend beantworten lässt.

Welche Sachgebiete können vom Sachverständigen Werner Böcherer bearbeitet werden?

Der Sachverständige Werner Böcherer ist erfahren in mehreren Sachgebieten. Nach der ersten Ausbildung als Zimmerer, mit der Fortbildung Zimmerermeister und technischer Fachwirt im Holzbau, begann seine Sachverständigentätigkeit bei der Badischen Gebäude Versicherung, ein Monopolist, der 1995 privatisiert wurde. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war die Bewertung und Zuschätzung von Neu- und Umbauten, sowie die Abwicklung von Elementarschäden wie Hagel, Sturm, Überschwemmung und Blitzschlag. Um nach der Monopolzeit weiter Wertgutachten verfassen zu können, folgte ein Studium bei der DIA (Deutsche Immobilien Akademie) in Freiburg mit dem Abschluss „Diplom Sachverständiger DIA für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, für Mieten und Pachten“.

Welche konkreten Fragen können vom Sachverständigen Werner Böcherer beantwortet werden?

Durch die außergewöhnliche Kombination der Sachgebiete werden Sie in allen Fällen der Gebäudewertermittlung gut beraten. Wertgutachten der gesetzlichen Erbfolge, zu verschiedenen Stichtagen bei Scheidung, für steuerliche Zwecke und bei Besitzerwechsel. Feststellung des Wertes am Schadenstag zum Beispiel bei Totalverlust nach einem Brand, oder bei Teilersatz nach Hagel, Sturm, Überschwemmung oder Blitzschlag. Erwarten Sie zuverlässige Beratung bei handwerklichen Dienstleistungen des Zimmererhandwerks, sei es vor der Ausführung, während der Bauzeit oder nach der Abrechnung. Ob Gerichtsgutachten, Beweissicherung, Feststellung und Dokumentation eines Ist-Zustandes oder die Erstellung eines Schiedsgutachtens, immer wird die erste Beratung, das erste Gespräch kostenfrei sein.

Ist das Einzugsgebiet des Sachverständigen Werner Böcherer auf den Raum Freiburg begrenzt?

Jein. Sowohl in Baden Württemberg als auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland sind Beauftragungen möglich. Natürlich ist die Regio am Oberrhein mit den Oberzentren Straßburg, Offenburg, Freiburg, Basel, Mulhouse bevorzugter Wirkungskreis, aber auch Karlsruhe, Stuttgart, Böblingen, Reutlingen, die Schwäbische Alb und der Bodenseekreis sind möglich. Oft ist sogar gewünscht, dass der Sachverständige aus einem entfernten Landkreis kommt. Obwohl Geheimhaltung und Anonymität gewährleistet und für den Sachverständigen Werner Böcherer selbstverständlich sind, macht räumliche Trennung zusätzlich unabhängig. Allein der Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung kann einschränkend wirken. Die vorliegende Versicherung gilt nur in Mitgliedsländern der Europäischen Union, der Schweiz, in Lichtenstein, Norwegen und Island.